Abrechnungsgrundlage

Die Abrechnungsgrundlage der von mir angebotenen psychotherapeutischen Leistungen stellt die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) dar. Bitte entnehmen Sie der nachfolgenden Aufstellung die notwendigen Informationen bzgl. verschiedener Abrechnungsstellen. Bei Rückfragen nehmen Sie gerne und unverbindlich persönlich Kontakt zu mir auf.

 

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten entsprechend des von Ihnen abgeschlossenen Versicherungstarifs. Es können hierbei Einschränkungen im Tarif enthalten sein (z.B. Selbstbeteiligung). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach dem für Sie geltenden psychotherapeutischen Leistungsumfang (z.B. Sitzungsanzahl) sowie potentiellen Einschränkungen oder notwendigen formalen Schritten vor Beginn der Psychotherapie. Für Fragen stehe ich gerne unterstützend zur Verfügung.

 

Beihilfe

Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie nach Antragsstellung. Bitte klären Sie auch hier die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung mit Ihrer Beihilfestelle vor Beginn der Psychotherapie.

 

Soldaten der Bundeswehr

Die Kosten einer Psychotherapie für Soldaten der Bundeswehr werden in der Regel von der Bundeswehr übernommen. Bitte legen Sie mir in unserem ersten Gesprächstermin den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ (Formular SanBW/0218) vor. Sollten Sie sich dann für eine Psychotherapie in meiner Praxis entscheiden, so erfolgt daraufhin eine Antragstellung beim Truppenarzt.

 

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten für die Behandlung selbst tragen, werden alle Vereinbarungen zwischen Ihnen als PatientIn und mir als Therapeutin in einem Behandlungsvertrag geregelt. Für Sie fällt damit kein weiterer bürokratischer oder formaler Aufwand an.

 

Beratung und Coaching

Die Kosten für eine professionelle psychotherapeutische Beratung oder ein Coaching werden nicht von den Kassen übernommen. Die entstehenden Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.