Psychotherapeutische Privatpraxis

Therapie für Menschen, die im Einsatz waren.

In meiner Privatpraxis begleite ich Menschen, die psychisch belastet sind und therapeutische Unterstützung suchen.

Dr. Alisha Rosenthal sitzend in einem hellen Praxisraum
Soldaten der Bundeswehrbesondere Expertise bei Einsatzgeschädigten
Polizei und EinsatzkräfteBundes- und Landespolizei, Spezialeinheiten
BeihilfeberechtigteBeamtinnen, Beamte und Angehörige
Privatpatientenprivat versichert oder selbstzahlend
Dr. Alisha Rosenthal
Dr. Alisha Rosenthal
01 — Zur Person

Dr. Alisha Rosenthal

Psychotherapeutin mit Schwerpunkt auf einsatzbedingten Traumafolgestörungen. Meine Arbeit richtet sich an Menschen, deren Beruf sie regelmäßig in Lagen bringt, die andere nur aus Berichten kennen — und die dafür eine Behandlung brauchen, die den Kontext kennt und nicht erklärt bekommen muss.

QualifikationPsychologische Psychotherapeutin
Approbation 2017 · Verhaltenstherapie
VerfahrenVerhaltenstherapie (VT)
EMDR bei Traumafolgestörungen
Beruflicher Werdegang
Seit 2018Eigene Privatpraxis für Verhaltenstherapie
2017Dozentin am Weiterbildungsinstitut der Universität des Saarlandes
2016–2018Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, UKS
2015Promotion in Klinischer Neuropsychologie
02 — Ablauf

Von Ihrer ersten Nachricht bis zur Therapie

Schritt 01KontaktaufnahmeSie schreiben mir über das Kontaktformular oder per E-Mail. Eine Diagnose oder ausführliche Schilderung ist nicht nötig. Ich melde mich schriftlich zurück und wir klären, ob und wann ein Erstgespräch möglich ist.
Schritt 02Probatorik — die ersten fünf SitzungenIn den ersten fünf Sitzungen lernen wir uns kennen und klären Ihre Beschwerden, Ihre Ziele und ob die Zusammenarbeit für Sie stimmig ist. Sie erzählen in Ihrem Tempo; bei Bedarf ergänzen Fragebögen oder diagnostische Untersuchungen die Gespräche. Danach entscheiden wir gemeinsam über die Therapie und bereiten die Kostenübernahme vor.
Schritt 03TherapieWenn Sie sich für die Therapie entscheiden, treffen wir uns in der Regel zu 50-minütigen Sitzungen. Die Behandlung orientiert sich an Ihren Zielen und Ihrem Tempo.
03 — Schwerpunkte

Worum es in der Behandlung geht

Mein Behandlungsschwerpunkt ist die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Darüber hinaus behandle ich grundsätzlich auch alle anderen psychischen Erkrankungen, sofern eine ambulante Psychotherapie für Sie geeignet ist.

Schwerpunkt PTBSWenn das Erlebte nicht vorbei istVielleicht drängen sich Bilder oder Erinnerungen auf, Sie schlafen schlecht, sind ständig angespannt oder vermeiden Situationen, die Sie an einen Einsatz erinnern.
Länger anhaltende BeschwerdenWenn vieles zusammenkommtVielleicht begleiten Sie die Beschwerden schon lange, frühere Behandlungen haben nicht ausreichend geholfen oder Alkohol und Medikamente sind zu einem Weg geworden, Belastungen auszuhalten.
Dienstzeit und NeuorientierungWenn ein vertrauter Halt wegfälltDas Ausscheiden aus dem Dienst kann Struktur, Zugehörigkeit und das eigene Selbstbild verändern. Ich begleite Sie dabei, im zivilen Leben wieder Orientierung und Sicherheit zu finden.
AngehörigeWenn die Belastung Beziehungen verändertRückzug, Reizbarkeit oder innere Distanz können Partnerschaft und Familie belasten. Wenn Sie es wünschen, können nahestehende Menschen in die Behandlung einbezogen werden.
Weitere psychische ErkrankungenAuch wenn keine PTBS vorliegtSie können sich auch mit anderen psychischen Erkrankungen an mich wenden, zum Beispiel mit Depressionen, Angst-, Panik-, Zwangs- oder Anpassungsstörungen.
Sie müssen Ihre Beschwerden nicht selbst einordnen können. Schreiben Sie mir kurz, was Sie gerade belastet. In einer ersten Rückmeldung klären wir, ob ein Erstgespräch sinnvoll ist.Erstgespräch anfragen
SchweigepflichtDie Behandlung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Eine Meldung an Dienstherrn oder Vorgesetzte erfolgt ausschließlich, wenn Sie mich vorher schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.
Diskrete TerminlageRandzeiten am frühen Morgen und am Abend, separater Zugang, keine gemeinsamen Wartezeiten.
Kurze WartezeitErstgespräche in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen.
04 — Abrechnung

Abrechnung und Kostenträger

Als Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Die Kostenklärung übernehmen wir gemeinsam vor Behandlungsbeginn.

HeilfürsorgeFür Soldatinnen, Soldaten und Polizeibeamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge: Abrechnung über den zuständigen Truppen- oder Polizeiärztlichen Dienst. Die Kostenübernahme wird vor Behandlungsbeginn eingeholt — auch im Rahmen anerkannter Einsatzschädigungen und von Verfahren nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEG, über die Unfallversicherung Bund und Bahn).
Private KrankenversicherungErstattung nach Tarif, in Abstimmung mit den individuellen vertraglichen Bestimmungen Ihrer privaten Krankenversicherung.
BeihilfeBeihilfeberechtigte Beamtinnen, Beamte und Angehörige: Abrechnung über Beihilfe und private Restkostenversicherung.
SelbstzahlungOhne Beteiligung Dritter, auf Wunsch ohne Diagnoseübermittlung an Versicherungen oder Dienstherrn.
05 — Häufige Fragen

Was Patientinnen und Patienten vorher wissen wollen

Arbeiten Sie mit anderen Stellen zusammen?

Auf Ihren Wunsch und mit Ihrem Einverständnis besteht eine Kooperation mit dem truppenärztlichen sowie dem polizeiärztlichen und -psychologischen Dienst, dem Sozialdienst der Bundeswehr und, je nach Bedarf, mit behandelnden Fachärztinnen und Fachärzten. Ohne Ihre schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht erfolgt kein Austausch.

Wirkt sich eine Therapie auf meine Verwendungsfähigkeit aus?

Das hängt vom Einzelfall ab und wird im Vorgespräch offen besprochen, bevor Sie sich entscheiden.

Behandeln Sie auch ohne Einsatzbezug?

Ja. Soldaten, Polizei und andere Patientengruppen sind auch mit anderen Störungsbildern willkommen, zum Beispiel mit Depressionen, Angst-, Panik- oder Anpassungsstörungen.

Sind Videositzungen möglich?

Nach dem Erstkontakt vor Ort sind Sitzungen per Video möglich, etwa bei Versetzung oder Lehrgang.

Kann ich mich auch ohne gesicherte Diagnose melden?

Ja. Sie müssen vor dem ersten Kontakt nicht wissen, ob eine PTBS, Depression, Angststörung oder eine andere Diagnose vorliegt. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Beschwerden bestehen und ob eine ambulante Psychotherapie passend ist.

Welche Beschwerden können nach belastenden Einsätzen auftreten?

Häufig sind wiederkehrende Erinnerungen, Schlafprobleme, innere Anspannung, Reizbarkeit, Rückzug oder Schuldgefühle. Solche Beschwerden können nach Einsätzen bei Bundeswehr, Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr auftreten und sollten ernst genommen werden.

Bieten Sie Traumatherapie und EMDR bei PTBS an?

Die Behandlung von PTBS und Traumafolgestörungen ist ein Schwerpunkt meiner Privatpraxis in Saarbrücken. EMDR kann dabei ein möglicher Baustein der Traumatherapie sein. Ob das Verfahren sinnvoll ist, entscheiden wir erst nach einer sorgfältigen diagnostischen Einschätzung und abhängig davon, was Sie aktuell stabil bewältigen können.

Wie beginne ich als Soldatin oder Soldat eine Psychotherapie?

Sie können mir zunächst über das Kontaktformular oder per E-Mail schreiben. Für eine Psychotherapie über die Bundeswehr wird die Kostenübernahme in der Regel über den zuständigen Truppenarzt oder den truppenärztlichen Dienst geklärt. Welche Unterlagen benötigt werden, besprechen wir vor Behandlungsbeginn.

Benötige ich vor dem Erstgespräch bereits eine Überweisung oder Kostenübernahme?

Sie können sich auch melden, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Ob vor dem Erstgespräch eine Überweisung oder Kostenübernahme erforderlich ist, hängt vom Kostenträger ab. Bei Bundeswehr und Heilfürsorge klären wir die notwendigen Schritte vor Behandlungsbeginn; privat Versicherte und Beihilfeberechtigte sollten die Bedingungen ihres Tarifs prüfen.

Behandeln Sie auch ehemalige Soldatinnen, Soldaten und Veteranen?

Ja. Ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie Veteraninnen und Veteranen können sich mit einsatzbedingten und anderen psychischen Belastungen an mich wenden. Vor Beginn klären wir, ob eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis passend ist und wie die Kosten getragen werden.

Können auch aus dem Dienst ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten nach dem SEG zu Ihnen kommen?

Ja. Auch aus dem Dienst ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten können im Rahmen des Soldatenentschädigungsgesetzes (SEG) in meiner Praxis behandelt werden. Die erforderliche Kostenübernahme über die zuständige Stelle, in der Regel die Unfallversicherung Bund und Bahn, wird vor Behandlungsbeginn geklärt.

Ist eine Behandlung auch ohne anerkannte Einsatzschädigung möglich?

Ja. Eine anerkannte Einsatzschädigung ist keine Voraussetzung für eine Anfrage. Sie können sich auch melden, wenn Beschwerden keinen eindeutigen Einsatzbezug haben oder ein Anerkennungsverfahren noch läuft. Ob und wie die Kosten übernommen werden, klären wir vor Behandlungsbeginn.

Wie schnell ist ein Erstgespräch möglich?

Erstgespräche sind in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen möglich. Bitte schreiben Sie kurz, worum es geht und welche zeitlichen Möglichkeiten Sie haben; ich melde mich schriftlich zurück.

Übernehmen Heilfürsorge, Beihilfe oder private Krankenversicherung die Kosten?

Die Kostenübernahme hängt vom jeweiligen Kostenträger und Tarif ab. Bei Heilfürsorge, Beihilfe und privater Krankenversicherung klären wir die notwendigen Schritte vor Behandlungsbeginn gemeinsam.

Ist die Praxis gut erreichbar?

Die Privatpraxis befindet sich in der Mainzer Straße 106 in Saarbrücken. Die Räume liegen im 3. Obergeschoss; ein Aufzug ist vorhanden.

06 — Einblicke

Ein heller, ruhiger Rahmen für Ihre Gespräche.

Dr. Alisha Rosenthal stehend an einem schwarzen Hocker
01
Dr. Alisha Rosenthal sitzend in einem Sessel
02
Dr. Alisha Rosenthal mit einer Tasse im Gesprächsraum
03
07 — Kontakt

Erstgespräch anfragen.

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie eine E-Mail. Ich melde mich schriftlich zurück. Ich freue mich auf Ihre Nachricht und darauf, Sie kennenzulernen.

E-Mailinfo@alisha-rosenthal.de
PraxisMainzer Straße 106, 66121 Saarbrücken
3. OG, Aufzug vorhanden
In akuten Krisen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, in Notfällen an 112. Die Praxis ist keine Notfalleinrichtung.
Anfrage für ein Erstgespräch
Kostenträger