Kosten und Kostenübernahme der Psychotherapie
Als Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten ab. Welche Kosten übernommen werden und welche Unterlagen nötig sind, hängt von Ihrem persönlichen Kostenträger ab.
Abrechnung nach der Gebührenordnung
Psychotherapeutische Leistungen werden in der Privatpraxis nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Die Rechnung geht grundsätzlich an Sie; ob und in welchem Umfang Ihr Kostenträger sie erstattet, richtet sich nach den für Sie geltenden Bedingungen. Deshalb ist eine schriftliche Klärung vor Beginn der eigentlichen Therapie sinnvoll.
Ein Erstkontakt ist auch möglich, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Teilen Sie mir kurz mit, wie Sie versichert sind oder welche Stelle voraussichtlich zuständig ist. Dann können wir besprechen, welche Schritte vor dem Behandlungsbeginn erforderlich sind. Eine verbindliche Leistungszusage kann nur der jeweilige Kostenträger erteilen.
Freie Heilfürsorge bei Bundeswehr und Polizei
Für Soldatinnen und Soldaten sowie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge gelten eigene Zugangswege. Häufig muss die Behandlung vorab über den zuständigen truppen- oder polizeiärztlichen Dienst veranlasst oder genehmigt werden. Welche Formulare und Nachweise nötig sind, ist vom konkreten Kostenträger abhängig.
Auch bei anerkannten Einsatzschädigungen oder Verfahren nach dem Soldatenentschädigungsgesetz können besondere Zuständigkeiten bestehen. Bitte lassen Sie sich die Kostenübernahme möglichst schriftlich bestätigen. So ist vor Beginn klar, welche Leistungen bewilligt sind und ob Eigenanteile entstehen können.
Beihilfe und private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen erstatten psychotherapeutische Leistungen je nach Tarif in unterschiedlichem Umfang. Unterschiede kann es bei der Zahl der Sitzungen, beim Steigerungsfaktor, bei Antragsverfahren oder bei erforderlichen Vorbefunden geben. Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.
Bei Beihilfeberechtigten werden die Kosten meist zwischen Beihilfe und privater Restkostenversicherung aufgeteilt. Auch hier können Anträge oder Formblätter vor Behandlungsbeginn erforderlich sein. Ich unterstütze Sie mit den therapeutisch notwendigen Unterlagen; die Entscheidung über die Erstattung trifft die jeweilige Stelle.
- Leistungsumfang und mögliche Begrenzungen schriftlich erfragen
- Antragsformulare frühzeitig anfordern
- Erstattung des vereinbarten GOP-Satzes prüfen
- Genehmigung vor längeren Behandlungsabschnitten abwarten
Selbstzahlung und transparente Klärung
Sie können psychotherapeutische Leistungen auch selbst bezahlen. Dann erfolgt keine Abrechnung mit einer Versicherung oder Beihilfestelle. Vor Beginn erhalten Sie Informationen zum Honorar und zum voraussichtlichen Umfang. Selbstzahlung ersetzt jedoch nicht die gemeinsame Prüfung, ob eine ambulante Therapie fachlich passend ist.
Unabhängig vom Kostenträger ist mir wichtig, dass die finanzielle Seite vor der Behandlung nachvollziehbar geklärt wird. Bringen Sie vorhandene Unterlagen gern zum Erstgespräch mit. Offene Fragen können wir gemeinsam sortieren, ohne Ihnen eine Erstattungszusage zu versprechen, die nur der Kostenträger geben kann.
Gut zu wissen, bevor Sie Kontakt aufnehmen
Übernimmt meine private Krankenversicherung die gesamten Kosten?
Das hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte lassen Sie sich Leistungsumfang, Antragsweg und erstattungsfähigen Gebührensatz möglichst schriftlich bestätigen.
Welche Unterlagen verlangt die Beihilfe?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Beihilfestelle und Behandlungsphase. Fordern Sie die aktuellen Formulare am besten vor Beginn an; notwendige therapeutische Angaben werden dann ergänzt.
Kann ich anfragen, obwohl die Kostenübernahme noch offen ist?
Ja. Ein erster Kontakt ist möglich. Vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn sollte die Finanzierung jedoch geklärt sein, damit keine unerwarteten Kosten entstehen.
Kann ich die Behandlung selbst bezahlen?
Ja. Eine Selbstzahlung ist möglich. Honorar, Rahmen und voraussichtlicher Umfang werden vorab transparent besprochen.
Ein erster Schritt darf unkompliziert sein.
Nennen Sie in Ihrer Nachricht gern Ihren Kostenträger. Ich teile Ihnen mit, welche Angaben für die weitere Klärung hilfreich sind.
Kontaktformular öffnen