Psychotherapie für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Belastende Einsätze, der Dienstalltag oder das Ausscheiden aus der Bundeswehr können Spuren hinterlassen. In meiner Privatpraxis in Saarbrücken finden Sie einen ruhigen Rahmen, in dem der militärische Kontext mitgedacht wird.
Wenn Belastungen aus Dienst und Einsatz nachwirken
Manche Erfahrungen lassen sich nach einem Einsatz oder einer längeren Belastungsphase nicht einfach abschütteln. Erinnerungen können sich aufdrängen, der Schlaf wird unruhig, die innere Anspannung bleibt hoch. Andere Betroffene ziehen sich zurück, reagieren schneller gereizt oder erleben Schuld- und Schamgefühle. Auch Depressionen, Ängste, Panik oder Probleme mit Alkohol und Medikamenten können eine Rolle spielen.
Sie müssen Ihre Beschwerden vor dem ersten Kontakt nicht selbst einordnen und keine gesicherte Diagnose mitbringen. Im Erstgespräch klären wir sorgfältig, was Sie belastet, welche Unterstützung Sie benötigen und ob eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis passend ist. Dabei bestimmen Sie, was Sie wann erzählen möchten.
Eine Behandlung, die den militärischen Kontext kennt
Dienstwege, Kameradschaft, Auftrag und Verantwortung prägen den Umgang mit psychischer Belastung. Viele Soldatinnen und Soldaten zögern lange, Hilfe in Anspruch zu nehmen – etwa aus Sorge vor Stigmatisierung oder möglichen Auswirkungen auf die Verwendungsfähigkeit. Diese Fragen dürfen im Vorgespräch offen angesprochen werden. Pauschale Antworten wären unseriös; entscheidend ist immer Ihre individuelle Situation.
Auf Ihren Wunsch und nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis kann eine Zusammenarbeit mit dem truppenärztlichen Dienst, dem Sozialdienst der Bundeswehr oder behandelnden Fachärztinnen und Fachärzten erfolgen. Ohne Schweigepflichtentbindung gebe ich keine Behandlungsinhalte weiter.
- Behandlung von Einsatz- und Traumafolgestörungen
- Unterstützung bei Depressionen, Ängsten und anderen psychischen Erkrankungen
- Einbezug von Angehörigen, wenn Sie das wünschen
- Videositzungen nach einem persönlichen Erstkontakt, wenn es therapeutisch passt
Auch nach der aktiven Dienstzeit
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie Veteraninnen und Veteranen können sich ebenfalls an mich wenden. Das Ausscheiden aus dem Dienst kann vertraute Strukturen, Zugehörigkeit und Selbstbild verändern. Gleichzeitig können ältere Einsatzerfahrungen erst später stärker in den Vordergrund treten. Eine Anfrage ist auch möglich, wenn Beschwerden keinen eindeutigen Einsatzbezug haben oder ein Anerkennungsverfahren noch läuft.
Für aus dem Dienst ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten kann je nach Einzelfall eine Behandlung im Rahmen des Soldatenentschädigungsgesetzes in Betracht kommen. Welche Stelle zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden, muss vor Behandlungsbeginn individuell geklärt werden.
Kontakt, Erstgespräch und Kostenklärung
Schreiben Sie mir zunächst kurz über das Kontaktformular oder per E-Mail. Eine ausführliche Schilderung ist nicht nötig. Ich melde mich schriftlich zurück und teile Ihnen mit, ob und wann ein Erstgespräch möglich ist. In den ersten Sitzungen lernen wir uns kennen, klären Beschwerden und Ziele und entscheiden gemeinsam über das weitere Vorgehen.
Bei aktiven Soldatinnen und Soldaten wird die Kostenübernahme in der Regel über den zuständigen Truppenarzt oder den truppenärztlichen Dienst vorbereitet. Bei ehemaligen Soldatinnen und Soldaten hängt der Weg vom Versicherungs- und Versorgungsstatus ab. Damit keine unerwarteten Kosten entstehen, wird die konkrete Abrechnung vor Behandlungsbeginn geklärt.
Gut zu wissen, bevor Sie Kontakt aufnehmen
Muss ich zuerst zum Truppenarzt?
Sie können zunächst unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen. Ob vor Beginn eine Überweisung oder Kostenübernahme durch den truppenärztlichen Dienst erforderlich ist, klären wir anhand Ihrer Situation.
Kann eine Therapie meine Verwendungsfähigkeit beeinflussen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Mögliche dienstliche Auswirkungen hängen vom Einzelfall ab und können vor einer Entscheidung für die Behandlung offen besprochen werden.
Kann ich mich auch ohne anerkannte Einsatzschädigung melden?
Ja. Eine anerkannte Einsatzschädigung ist keine Voraussetzung für eine Anfrage. Die passende Finanzierung und gegebenenfalls zuständige Stelle werden vor Behandlungsbeginn geklärt.
Behandeln Sie auch ehemalige Soldatinnen und Soldaten?
Ja. Auch ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie Veteraninnen und Veteranen können sich mit einsatzbezogenen oder anderen psychischen Belastungen melden.
Ein erster Schritt darf unkompliziert sein.
Schreiben Sie mir kurz, was Sie aktuell belastet und wann Sie zeitlich erreichbar sind. Ich melde mich schriftlich zurück. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.
Kontaktformular öffnen